AGB

Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der The Brand Coach (nachfolgend Agentur genannt) und dem Auftraggeber (nachfolgend Partner genannt). Die Geltung von abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Partners wird ausgeschlossen.

Offerte
Offerten von der Agentur sind 30 Tage gültig. Die Erstellung von Offerten ist kostenlos, sofern nichts anderes vereinbart ist. Sämtliche Rechte an Offerten sowie an Konzepten, Entwürfen und Präsentationen im Rahmen von Offerten verbleiben bei der Agentur. Dem Partner werden daran keine Nutzungsrechte eingeräumt.
    
Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt mit der vorbehaltlosen schriftlichen Annahme der von der Agentur erstellten Offerte zustande. Erfolgt die Annahme mündlich, telefonisch oder elektronisch (zum Beispiel per E-Mail oder übers Internet), so kommt der Vertrag erst mit der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur zustande. Vor der schriftlichen Annahme oder Bestätigung ist die Agentur nicht verpflichtet, mit der Ausführung des Auftrags zu beginnen.
    
Leistungen der Agentur
Die Agentur erbringt die in der Offerte beschriebenen Leistungen zu den vereinbarten Terminen. Soweit für die Leistungserbringung Vorleistungen (zum Beispiel Vorschüsse) des Partners vereinbart sind, oder die Mitwirkung des Partners vereinbart oder erforderlich ist, ist die Agentur nur soweit zur Leistung verpflichtet, als der Partner seinen Mitwirkungs- oder Vorleistungspflichten nachkommt. Zusätzliche Leistungen kann die Agentur von einem entsprechenden schriftlichen Auftrag des Partners abhängig machen. Leistungen, die nicht in der Offerte enthalten sind, sind vom Partner in jedem Fall zusätzlich zu vergüten. Weisungen des Partners an die Agentur im Rahmen der Ausführung des Auftrags sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen oder von der Agentur schriftlich bestätigt werden. Die Agentur ist nicht verpflichtet, Weisungen zu beachten, welche die Leistungserbringung erheblich verzögern oder erschweren oder erheblichen Mehraufwand verursachen. Weisungen des Partners per SMS sind unbeachtlich. Die Agentur ist berechtigt, für die Leistungserbringung Dritte beizuziehen und mit diesen Verträge im Namen und auf Rechnung des Partners ab zu schliessen. Der Partner ist verpflichtet, die Agentur von sämtlichen im Rahmen der Leistungserbringung eingegangenen Verpflichtungen zu befreien.
    
Honorar
Das Honorar für die Leistungen von der Agentur bestimmt sich nach der Offerte bzw. nach dem Vertrag zwischen der Agentur und dem Partner. Wird nicht ausdrücklich ein Pauschalpreis vereinbart, so hat der Partner den effektiven Aufwand zu vergüten. Auslagen und Spesen sind immer zusätzlich zu vergüten. Übersteigt der effektive Aufwand den in der Offerte geschätzten Betrag um nicht mehr als 20 %, so ist der Mehraufwand vom Partner ohne weiteres zu vergüten.
   
Zahlungsbedingungen
Die Preisangaben von der Agentur verstehen sich zuzüglich 8,0 % Mehrwertsteuer für Leistungen in der Schweiz. Unter Vorbehalt abweichender Vereinbarung gilt:
    • 50 % sofort bei Vertragsunterzeichnung
    • danach monatliche Raten bis zum geplanten Abschluss der Massnahmen
    Kommt der Partner mit vereinbarten Vorauszahlungen in Verzug, so ist die Agentur zur sofortigen Auflösung des Vertrags berechtigt. Rechnungen sind jeweils innert 20 Tagen zu bezahlen. Der Partner ist nicht berechtigt, Forderungen gegen die Agentur mit fälligen Zahlungen zur Verrechnung zu bringen. Kommt der Partner mit Zahlungen in Verzug, wird ein Verzugszins von 5 % geschuldet.
   
Annullierung des Auftrags
Bei vorzeitiger Annullierung des Auftrags hat der Partner die bis zum Zeitpunkt der Annullierung erbrachten Leistungen von der Agentur gemäss vereinbartem Honorar vollumfänglich zu vergüten. Erfolgt die Annullierung durch den Partner, so hat er auf die Vergütung einen Zuschlag von 20 % zu bezahlen. Die Vergütung wird sofort fällig.
    
Vorbehalt von Programmänderung und Preisanpassung
Programmänderungen und Preisanpassungen bleiben ausdrücklich vorbehalten, insbesondere soweit sie durch unvorhergesehene Umstände (wie höhere Gewalt, verspätete Leistungen des Partners oder von Dritten, Preisänderungen von Lieferanten) verursacht werden, die nicht der Agentur zuzurechnen sind. Ebenso behält sich die Agentur ausdrücklich die Absage einer geplanten Massnahme infolge von unvorhergesehenen Umständen (wie höhere Gewalt, politische Unruhen, Streiks, Katastrophen, andere Sicherheitsrisiken) vor.
   
Gewährleistung / Gewährleistungsbeschränkung
Entsprechen die von der Agentur erbrachten Leistungen nicht dem Vertragsinhalt, so hat der Partner unverzüglich eine schriftliche Mängelrüge an die Agentur zu richten. Die Agentur wird gerügte, mangelhafte Leistungen im Rahmen der Möglichkeiten verbessern. Minderung des Honorars oder Rücktritt vom Vertrag sind ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beträgt dreissig Tage ab dem Zeitpunkt der Ablieferung. Die Agentur übernimmt keine Gewähr dafür, dass die erbrachten Leistungen keine Rechte von Dritten verletzen.
    
Haftung / Haftungsbeschränkung
Die Agentur verpflichtet sich zur gewissenhaften Erbringung der vereinbarten Leistungen. Die Agentur haftet nicht für ein bestimmtes Ergebnis, sofern ein solches nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Die Agentur haftet ausschliesslich bei nachweisbar vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Verhalten. Die Haftung für Folgeschäden wird ausgeschlossen. Die Agentur haftet nicht für das Verhalten oder Leistungen von Dritten, welche die Agentur für die Ausführung des Auftrags bezieht. Die Agentur übernimmt keine Haftung für Weisungen des Partners oder vom Partner zur Verfügung gestellte Inhalte oder Materialien. Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind auf die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt.
    
Eigentum an Leistungen und immateriellen Gütern
Bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars durch den Partner verbleiben sämtliche Rechte an Auftragsergebnissen bei der Agentur. Der Partner erwirbt an Auftragsergebnissen nur ein nicht ausschliessliches Recht zur Nutzung zum vereinbarten Zweck. Insbesondere darf der Partner ohne Zustimmung von der Agentur Konzepte und Präsentationen von der Agentur nicht an Dritte bekannt geben oder veröffentlichen. Die Agentur ist ausdrücklich berechtigt, Ideen und Konzepte im Rahmen von künftigen Aufträgen weiter zu verwenden.
   
Gut zum Druck
Der Partner ist verpflichtet, Drucksachen umgehend zu prüfen und schriftlich zu genehmigen. Werden Drucksachen vom Partner nicht innert drei Arbeitstagen nach Erhalt genehmigt, gilt das Gut zum Druck als erteilt.
    
Geheimhaltung
Die im Rahmen eines Auftrags ausgetauschten Informationen unterliegen gegenseitig der Geheimhaltung. Vom Partner zur Verfügung gestellte Informationen werden von der Agentur nur an Dritte weitergegeben, soweit die Leistungserbringung dies erfordert. Die Agentur ist berechtigt, vom Partner zur Verfügung gestellte Informationen sowie Auftragsergebnisse für eigene Werbezwecke (insbesondere als Referenz) zu verwenden.
   
Schlussbestimmungen
Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtlich unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sämtliche Verträge zwischen der Agentur und dem Partner unterstehen Schweizer Recht (unter Ausschluss von Kollisionsrecht und UN-Kaufrecht). Als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen der Agentur und dem Partner wird das zuständige Gericht am Sitz von der Agentur vereinbart. Die Agentur ist berechtigt, ein anderes zuständiges Gericht anzurufen.